Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Vertragsverlängerung, Kündigung
1.1. Mit der Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen „Mitgliedsabo“ bietet das Mitglied (Antragender) Bodyfit (Annehmender) den Abschluss eines Vertrages an. Lehnt Bodyfit den Antrag nicht binnen 14 Tagen nach Zugang des Antrages ab, kommt der Vertrag ohne ausdrückliche Annahmeerklärung ab dem im Antrag genannten „Vertragsbeginn“ zustande. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung, ein Anspruch auf Annahme des Angebotes besteht nicht.
1.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Geneh- migung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungs- berechtigten gestattet.
1.3. Die Nutzung der Solarien ist nur volljährigen Personen gestattet.
1.4. Der Vertrag hat, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, zunächst die im Antrag vereinbarte Laufzeit von 6, 12 ode 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit). Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bzw. der nach Ziffer 2.1. verlängerten Vertragslaufzeit durch das Mitglied oder Bodyfit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann der Vertrag dann vom Mitglied oder von Bodyfit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. 1.5. Während der Mindestvertragslaufzeit hat das Mitglied außerdem das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bei (1) einem nicht nur vorübergehenden Wohnortwechsel, durch den sich die Entfernung zu dem nächstgelegenen Studio von Bodyfit um mehr als 20 km vergrößert oder (2) bei andauernder schwerer Erkrankung des Mitglieds, die es ihm nicht gestattet, weiterhin Sport im Studio von Bodyfit zu betreiben.
Die Kündigung muss binnen 14 Tagen nach Kenntnis der die Kündigung begründenden Umstände erfolgen (§ 314 Abs. 3 BGB). Mit der Kündigung wegen Erkrankung ist vom Mitglied eine datierte Bescheinigung des Arztes vorzulegen, aus der sich die Art der Erkrankung, der Grund und die Dauer der Sportunfähigkeit ergeben. Bei Kündigung wegen Wohnortwechsels hat das Mitglied binnen zwei Wochen nach dem Wohnortwechsel eine Anmeldebescheinigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nachzureichen.
1.6. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grundbleibt unberührt. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, der dem Beitrag von zwei Monaten entspricht oder wenn das Mitglied trotz Abmahnung schuldhaft gegen die Hausordnung verstößt. Wird dem Mitglied während der Mindestvertragslaufzeit außerordentlich, fristlos gekündigt, wird der für die restliche Mindestvertragslaufzeit zu zahlende Beitrag sofort fällig. 1.7. Die Kündigung des Vertrages bedarf in jedem Fall der Textform (§126 b BGB). Sie muss dauerhaft lesbar sein und die Person des Erklärenden nennen.
1.8. Die Kündigung vom Mitglied ist zu richten an Bodyfit UG, Albrecht-Dürer-Str. 5, 90522 Oberasbach. Für eine Kündigung von Bodyfit ist es ausreichend, wenn sie an die zuletzt be- kannte Adresse des Mitglieds gerichtet ist. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist nicht deren Absendung, sondern der Zugang beim anderen Vertragsteil maßgeblich.
2. Ruhen der Mitgliedschaft:
2.1. Das Mitglied kann bei ungekündigten Vertrag während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit eine Ruhende Mitgliedschaft beantragen. Ein Ruhen ist nur für maximal 3 Monate und nur für ganze Monate möglich. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft. Kündigt das Mitglied während des Ruhens der Mitgliedschaft, endet das Ruhen zum Ende des Monats, in dem Bodyfit die Kündigung zugegangen ist.
2.2 Hat sich der Vertrag gemäß Ziffer 1.2 nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied bei ungekündigtem Vertrag ein Ruhen der Mitgliedschaft beantragen. Ein Ruhen ist dann für maximal 3 Monate im Jahr und nur für ganze Monate möglich. Kündigt das Mitglied während des Ruhens der Mitgliedschaft, endet das Ruhen zum Zeitpunkt, in dem Bodyfit die Kündigung zugegangen ist.
2.3. Der Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft ist schriftlich zu richten an die im Mitgliedsabo genannte Anschrift von Bodyfit.
2.4. Das Ruhen der Mitgliedschaft beginnt, wenn Bodyfit dem Ruhen der Mitgliedschaft nicht binnen 2 Wochen nach Zugang des Antrages widerspricht, mit dem auf den Zugang des Antrages folgenden übernächsten Monat.
2.5. Während des Ruhens der Mitgliedschaft ist eine Nutzung der Einrichtungen von Bodyfit nicht gestattet. Für die Dauer des Ruhens schuldet das Mitglied keine Beiträge.
3. Mitgliedskarte:
3.1. Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine nicht auf andere Personen übertragbare Mitgliedskarte/-chip, die sorgsam aufzubewahren, in den Räumen von Bodyfit mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen ist. Der Verlust der Mitgliedskarte/-chip ist unverzüglich anzuzeigen.
3.2. Für die Ausstellung einer Ersatzmitgliedskarte/-chip wird eine Gebühr von 10€ erhoben, deren Höhe sich nach der Pauschale bemisst, die für Neuausstellungen von Mitgliedskarten zu diesem Zeitpunkt verlangt werden.
3.3. Bei schuldhaftem Missbrauch der Mitgliedskarte/-chip verpflichtet sich das Mitglied, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall des Missbrauchs, zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250,00 €.
4. Mitgliedsbeiträge:
4.1. Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt unbar durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge zu sorgen, Bodyfit eine Einzugsermächtigung für das bezogene Konto zu erteilen und jede Änderung der Bankverbindung mitzuteilen. Können zwei Monatsbeiträge wegen Rücklastschriften nicht vom Konto eingezogen werden, so erlischt die Verpflichtung von Bodyfit, die Mitgliedsbeiträge im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Bezahlung hat dann durch Überweisung zu erfolgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der SEPA Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds, sofern nicht durch die Bodyfit verursacht.
4.2. Die einmaligen Kosten und der Gesamtbeitrag für die im Antrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sind zum vereinbarten Vertragsbeginn zur Zahlung fällig.
4.3. Dem Mitglied wird gestattet, die Mitgliedsbeiträge für die Mindestvertragslaufzeit in monatlichen Raten, jeweils monatlich im Voraus zum Ersten oder 15. des Monats durch Bank- einzug zu bezahlen.
4.4. Kommt das Mitglied während der im Antrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit zwei Raten nach Ziffer 4.3 in Verzug, ist der Gesamtbeitrag für die Restlaufzeit, zzgl. Mahn- kosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung und Bankgebühren in voller Höhe wieder sofort zur Zahlung fällig und mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis offen, dass Bodyfit durch den Zahlungsverzug kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen
4.5. Hat sich der Vertrag mangels Kündigung gemäß Ziffer 1.2 auf unbestimmte Zeit verlängert, ist der monatliche Mitgliedsbeitrag jeweils monatlich im Voraus zum ersten oder 15. des Monats fällig und zu bezahlen.
4.6. Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages in Verzug, so ist ihm bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich geschuldeten Beiträge untersagt, die Einrichtung von Bodyfit zu nutzen. § 537 BGB gilt entsprechend.
5. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
5.1. Begleitung: Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
5.2. Verletzung von Verhaltenspflichten: Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mit- gliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
5.3. Änderung persönlicher Angaben: Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied
Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
6. DATENSCHUTZ
6.1. Datenspeicherung: Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch wei- sungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
6.2. Videoüberwachung: Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mit- glieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht
7. Verkehrssicherungspflicht, Haftung
7.1. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf ständige Anwesenheit von Personal in den Studios.
7.2. Bodyfit haftet, mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauendarf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Bodyfit übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände.
8. Änderungen dieser AGB
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflich- ten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzesund Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rah- menbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Bodyfit. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Form nahe kommt.

Bodyfit 24 GmbH, August-Bebel-Str. 5, 07743 Jena, HRB 520448, AG Jena. GF: Kim Klug. Studio: Lichtenhainer Straße 6 · 07745 Jena Postanschrift: Bodyfit UG, Albrecht-Dürer-Str. 5, 90522 Oberasbach

Stand 03/2023